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1. Pünktliches Erscheinen zum Unterricht ist selbstverständlich. Wer zu spät kommt oder früher das Training beenden muss, geht zum Trainer bzw. Sensei und macht eine Verbeugung.
2. Sollte der Sensei bzw. seine vorher bestimmte Vertretung nicht anwesend sein, übernimmt der graduierungshöchste Schüler (Sempai) das Training. Beim Angruß lautet das Kommando Sempai-ni-re.
3. Beim Betreten und Verlassen des Dojos bleibt der Karateka in der Tür stehen und macht, dem Dojo zugewandt, eine Verbeugung.
4. Während der Begrüßung herrscht im Dojo absolute Ruhe.
5. Während des Unterrichts darf kein Kaugummi gekaut werden. Ebenso ist das Tragen von Schmuck und Uhren wegen der Verletzungsgefahr verboten. Ausnahmen werden nur dann akzeptiert, wenn das Ablegen unzumutbar ist.
6. Wer den Unterricht verlässt, meldet sich unter Angabe des Grundes vom Sensei ab.
7. Während des Trainings wird nicht gesprochen. Fragen werden laut und deutlich an den Sensei gestellt. Auf Anweisungen des Sensei antwortet der Schüler (Kohai) mit einem lauten OSS, um seine Bereitschaft zu zeigen. Den Anweisungen ist unbedingt Folge zu leisten.
8. Persönliche Gegenstände sind sicher zu verwahren. Eine Haftung wird abgelehnt.
9. Jeder Karateka trägt einen ordnungsgemäßen, sauberen Gi. Zusätzlich getragene T-Shirts sollten weiß sein.
10. Fuß- und Fingernägel müssen wegen Verletzungsgefahr kurz und sauber gehalten werden. Ebenso erscheint der Karateka mit gewaschenen Füßen zum Training. Eltern von Karate-Kindern haben hierfür bitte Sorge zu tragen.
11. Der Hygiene wegen sollte jeder Karateka nach dem Training duschen. Bei Kindern achten die Eltern darauf, dass nach dem Training v.a. im Winter warme Bekleidung zur Verfügung steht.
12. Zuschauer dürfen im Dojo nicht laut sprechen oder anderweitig stören. Den Anweisungen des Trainers bzw. Senseis ist Folge zu leisten.
13. Prüfungen können nur nach Befürworten durch den Sensei abgelegt werden. Das Prüfungsprogramm muss vorher in einer Vorprüfung dem zuständigen Trainer gezeigt werden. Ab dem 6. Kyu-Grad wird zwingend ein zweimaliges Training pro Woche vorausgesetzt. Der Besuch von mindestens einem zweitägigen Lehrgang pro Jahr ist ab dem 12. Lebensjahr bzw. ab dem 6. Kyu-Grad Voraussetzung für eine Prüfung. Zudem liegt es in der selbstverständlichen Pflicht eines jeden einzelnen, auf diversen Lehrgängen Kenntnisse zu vertiefen.
14. Jeder Karateka sollte zu intensivem und konsequentem physischem und mentalem Training bereit sein. Dabei verpflichtet er sich den Traditionen und Etiketten des Shotokan-Karate-Do (Keiko und Bushido) und des Bushidokan Rottweil. Im Bedarfsfall versichert sich der Sensei vor Kursbeginn durch ein ärztliches Attest von der körperlichen Eignung des Trainierenden.
15. Die fortgeschrittenen Karateka müssen durch vorbildliches und diszipliniertes Verhalten zeigen, dass sie ihren Grad zurecht haben. Sie sollen dem rangniedrigeren Schülern immer hilfsbereit zur Seite stehen.
16. Hat ein Karateka oder ein Angehöriger ein persönliches Problem im Zusammenhang mit dem Trainingsbetrieb oder dessen Beteiligten, so sollte er sich nach dem Training mit dem Sensei oder einer Vertrauensperson darüber unterhalten. Negative aber auch positive Kritik sollte offen diskutiert werden. Während des Trainings werden keine persönlichen Probleme ausgetragen.
17. Jeder Karateka hat sein Bestmögliches zur Pflege der Kameradschaft innerhalb des Dojos zu leisten.
18. Jeder Karateka verhält sich im Training und insbesondere in der Öffentlichkeit stets so, dass er dem Ansehen des Dojos und des Karate-Do keinen Schaden zufügt.
19. Verstöße gegen die o.g. Regeln - wobei hier kein Anspruch auf Vollständigkeit erhoben wird - können im Sinne des Karate-Do ausdrücklich nicht akzeptiert werden. Bei grober Missachtung muss mit einem Ausschluss gerechnet werden.
Die Dojo-Leitung
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